Aktuelles
Termine
Dienstag 27.10.2026
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TypAllgemein
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OrtPostweg, 70736 Fellbach
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Text
Ausstellungsbestimmungen zur Kreisschau der Rassegeflügel-
und Rassekaninchenzüchter Stuttgart e.V. am 14./15.11.2026 im
Vereinsheim des KTZV Z 363 Schmiden Postweg,
70736 Fellbach
Die Ausstellung unterliegt der ABB des ZDRK und des BDRG und den Bestimmungen des Kreisverbandes
Stuttgart e.V. Ausrichter ist der Kreisverband Stuttgart.
Die ausgestellten Tiere müssen Eigentum des Ausstellers sein. Kranke und krank erscheinende Tiere
dürfen nicht zur Ausstellung gebracht werden. Kranke Tiere, welche festgestellt werden, müssen vor der
Ausstellung entfernt werden. Ausstellungsleitung und Preisrichter der Schau sind zur Entfernung kranker
oder krank erscheinenden Tiere berechtigt. Jeder Züchter füttert seine Tiere selbst.
Jeder im Kreisverband gemeldete Züchter ist für alle Sparten ausstellungsberechtigt. Die hohen
Preise (z.B.: Kreismeister, LVE usw.) können nur diejenigen gewinnen, welche in den Verbänden
gemeldet sind.
Hühner (Newcastle-Krankheit) müssen geimpft sein, Kaninchen (RHD) müssen geimpft sein.
Das jeweilige Impfzeugnis (Kopie) ist bei der Einlieferung und die Bezahlung des Standgeldes vor dem
Einsetzen der Tiere bei der Ausstellungsleitung abzugeben. Danach erhält der Aussteller seinen B-Bogen.
Tiere können nicht verkäuflich gemeldet werden.
Tierverluste durch Verschulden der Ausstellungsleitung oder seiner Beauftragten, werden nach den
üblichen Sätzen der Landesverbände entschädigt. Tierverluste sind bei höherer Gewalt vom Veranstalter
nicht zu ersetzen.
Schäden jeglicher Art sind bis spätestens Sonntag, 27.11.2026 18.00 Uhr schriftlich unter genauer
Bezeichnung des einzelnen Schadenfalls und der Schadenshöhe gegenüber der Ausstellungsleitung
anzumelden. Von der Schadenshaftung ausgenommen sind die Transportbehältnisse des Ausstellers, vom
Aussteller selbst eingelegte Roste sowie Futter- und Wassernäpfe u.a.
Sollte die Schau durch höhere Gewalt oder unvorhergesehener Ereignisse ausfallen, so wird das
Standgeld durch die bis dahin entstandenen tatsächlichen Kosten errechnet.
Das Herausnehmen der Tiere aus den Käfigen ist von Nichtbeauftragten während der Ausstellung
verboten. Zuwiderhandelnde können vor der Ausstellung verwiesen werden.
Folgende Wettbewerbe werden ausgegeben:
- Einzelbewertung (Zwerghühner, Großgeflügel, Wassergeflügel, Tauben, groß-/mittelgroße
Kaninchen sowie kleine Kaninchen/Zwergrassen),
beste Tiere 1,0 und 0,1 je Sparte
- Kreismeister = die besten Sammlungen der Schau in einer Sparte. Errechnet aus den
4 besten Tieren eines Züchters beiderlei Geschlechts einer Rasse. Jeder Aussteller kann nur
einmal mit der höchstbewerteten Rasse in einer Sparte teilnehmen. Vorgesehen sind 1., 2. und 3.
Kreismeister, abhängig der Meldezahlen. Es müssen mindestens 2 Aussteller zur Verfügung
stehen. Das gleiche gilt für die Jugend.
- Rassemeister = Rassemeister werden ermittelt bei Kaninchen mit einer Punktzahl von
mindestens 380 Punkten und bei Geflügel mit einer Punktzahl von mindestens 376 Punkten.
Die besten 4 Tiere werden in die Berechnung einbezogen und zwar bei beiden Geschlechtern.
- Bewertung der HuK-GruppeAusstellungsbestimmungen zur Kreisschau der Rassegeflügel-
und Rassekaninchenzüchter Stuttgart e.V. am 06./07.09.20225
im Vereinsheim des KTZV Z 363 Schmiden Postweg, 70736
Fellbach
Meldeschluss: Dienstag, 27.10.2026
Das Standgeld pro Tier beträgt 6,00 Euro für Erwachsene und € 3,00 für Jugendliche
Die Meldungen sind bis spätestens 27.10.2026 schriftlich per Post oder E-mail an:
Hans-Jürgen Präg, Rechbergstr. 6, 70736 Fellbach
Tel.: 0162/6055451
e-mai: praeg59@outlook.de
zu senden. B-Bögen werden bei der Einlieferung ausgegeben. Telefonisch oder per E-mail wird die
Annahme der Meldung bestätigt.
Meldungen können nur auf dem vom Ausrichter der Schau ausgegebenen Meldebogen in einfacher Form
abgegeben werden. Unleserliche und unvollständig ausgefüllte Meldebogen werden nicht
entgegengenommen.
Jede Sparte (K für Kaninchen, G für Hühner und Zwerghühner, T für Tauben und Wassergeflügel), jede
Rasse und jeder Farbenschlag muss mit dem jeweiligen Geschlecht auf dem Meldebogen gesondert
angegeben werden.
Folgende personenbezogenen Daten der Aussteller*in werden im Ausstellungsprogramm auf der
Grundlage der DSGVO gespeichert. Mit der Abgabe des Meldebogens stimmt der Aussteller*in bei
Jugendlichen der gesetzliche Vertreter*in der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Katalog
zu. Weiterhin können Daten und Fotos, auch die der Tiere, an die Fachorgane, an Print- und andere
Medien übermittelt werden. Auf den Homepages der betreffenden Vereine und Verbände kann der
Veranstalter Listen mit Ausstellernamen, Vereins- und Verbandszugehörigkeit, Ausstellungsergebnissen
und Fotos veröffentlichen. Mit der Unterschrift auf dem Meldebogen stimmt der Aussteller den Vorschriften
des DSGVO zu.
Um Unterstützung beim Aufbau wird gebeten; beim Abbau sind alle Aussteller verpflichtet mit zu helfen. Es
sollten möglichst 2 Vertreter je Verein gemeldet werden.
Aufbau: Einsetzen der Tiere: Bewertung: Schauöffnung: Siegerehrung: Aussetzen der Tiere: Abbau: Samstag, 07.11.2026 ab 10.00 Uhr
Donnerstag, 12.11.2026 zwischen 17.00 und 20.00 Uhr
Freitag, 13.11.2026 ab 14,00 Uhr für Tauben und Geflügel
Samstag, 14.11.2026 ab 08.00 Uhr für die Kaninchen
Samstag, 14.11.2026 ab 16.00 Uhr, Sonntag, 15.11.2026 ab 10.00 Uhr
Sonntag, 15.11.2026 um 15.00 Uhr
Sonntag, 15.11.2026 ab 16.00 Uhr
Sonntag, 15.11.2026 ab 17.00 Uhr
Wir hoffen auf große Teilnahme und ein großes Züchtertreffen anlässlich der Kreisverbandsjungtierschau.
Samstag 14.11.2026
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TypAllgemein
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OrtPostweg 70736 Schmiden
Sonntag 15.11.2026
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TypAllgemein
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OrtPostweg 70736 Schmiden